Das „Gesamtkunstwerk“: Renten, Krankenversicherung, Steuern und andere Baustellen

 

Was die amtierende Arbeits- und Sozialministerin Bas dazu bewogen haben mag, wird ihr Geheimnis bleiben. Sie lobt jedenfalls das Kürzungspapier der Rentenkommission im Juni 2026 als ein „Gesamtkunstwerk“, erteilt ihm den Sozialverträglichkeitsstempel der SPD und warnt gleichzeitig davor, das Kunstwerk wieder aufzuschnüren. Die Bundesregierung gibt sich im Moment geschlossen und einverstanden mit den Maßnahmen zum Um- und damit Abbau sozialer Eckpfeiler. Die gesamte politische Führung des Landes geht in Deckung hinter einer Vorschlagsliste von Experten und Politikberaterinnen. Das Paket dürfe nicht mehr aufgeschnürt werden, sonst sei die schöne Reform dahin und damit die Zukunftsfähigkeit des Landes. Diese Taktik ist nicht von politischem Verstand geprägt, sondern allein von Angst. Angst davor, nicht „liefern“ zu können, wie es neudeutsch heißt, als sei die Regierung ein Pizzaservice. Angst davor, die Quittung in der Form fehlender Wählerinnenstimmen zu bekommen.

Angst letztlich davor, den Abgesang der „Großen“ Koalition eingeläutet zu haben und die Steigbügel für eine Regierung „Irgendwas mit AfD“ gehalten zu haben.

Renten: zu knapp, dafür aber später

Die 33 Vorschläge der Kommission, das Rentensystem zukunftsfähig zu machen, ohne es zur Gänze abzufackeln, müssen nicht einzeln durchleuchtet werden, um festzuhalten, dass die Rente als Einkommenssicherung und -basis im Alter der Vergangenheit angehört. Wer auf die Rente als einziges Einkommen angewiesen ist, wird davon nicht mehr menschenwürdig leben können. Bezieherinnen und Bezieher von Altersruhegeld benötigen nach ihren eigenen Erfahrungen im Durchschnitt etwa 80% des früheren Nettolohns. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung übersetzt diesen Bedarf im Sinne seiner Auftraggeber, des Gesamtverbandes der Versicherer, so, dass „die Menschen sich 78 Prozent von ihrem letzten Nettogehalt für ihre Rente wünschen.“

Doch das Leben im Alter ist kein Wunschkonzert, es reichen „als Mindestmaß, um über die Runden zu kommen“, auch mal 58 Prozent (www.gdv.de/medien/medieninformationen/rentenkommission).

So geht man also mit knappen Bezügen großzügig um und rechnet den Bedarf auf alle drei Säulen zusammen hoch. Die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge stehen für das Alterseinkommen. Dabei garantiert allein die gesetzliche Rente den errechneten Betrag. Die betriebliche Altersversorgung organisiert der Arbeitgeber, die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Wenn alles gut geht, ein einigermaßen berechenbarer Einkommensteil, aber keine Garantie. Richtig zugreifen werden die Finanzmärkte dann, wenn eine Gesetzliche Kapitalrente eingeführt wird mit 2 Prozent zusätzlichem Beitragssatz. Das sogenannte schwedische Modell, von dem die deutschen Medien schwärmen, soll staatlich zentral verwaltet werden, Diese Anlaufstelle wählt Finanzprodukte mal mit mehr, mal mit etwas weniger Risiko vorab zur Anlage aus, die Anleger und Anlegerinnen dürfen dann abschließen.

So wird aus denen, die nichts zu verschenken haben, weil ihr Einkommen kaum hinreicht, doch noch eine Schar von Aktionärinnen und Aktionären. Da werden „neue Chancen“ eröffnet, weil erst Produkte mit abgesenkten Garantien „attraktive Renditechancen“ ermöglichen. So erklärt jedenfalls der Gesamtverband der Versicherer das deutsche Rentensystem. Das ist zynisch, aber verständlich, weil die Versicherer auch vom permanenten Geldregen profitieren.

Wird also das Rentensystem in zunehmendem Maße privatisiert und damit unsicherer, wird nach den Vorstellungen der Kommission ein Faktor sicherer werden: in ihren Empfehlungen 5 und 6 soll nach Ablauf der gegenwärtigen Regeln, 2031, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Jedes Jahr verlängerte durchschnittliche Lebenserwartung würde den Rentenbeginn nach diesem Modell um acht Monate nach hinten verschieben. Die Versicherer zeigen sich zufrieden: das sei „ein ausgewogener Ansatz, der die Lasten fair verteilt.“ Sollte diese Empfehlung im Zuge der gesetzlichen Verabschiedung ohne größere Auseinandersetzungen durchgehen, wäre damit ein Hebel für eine permanente Verlängerung der Lebensarbeitszeit geschaffen, der künftigen Rentenbezieherinnen und -beziehern Planungssicherheit nimmt und das Risiko, in den letzten Arbeitsjahren entlassen zu werden, potenziert.

Wird dieser Eingriff seine negativen Folgen erst später offenbaren, so wird ein damit verknüpfter Vorschlag, so steht zu vermuten, eine politische Kraftprobe auslösen. Und auslösen müssen, weil zu viele neue Verrentungen davon betroffen sind: die abschlagsfreie „Rente mit 63“ bei 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden. Damit steht aber ein Modell vor seinem Ende, das im Jahr 2024 noch von etwa 30 Prozent aller Verrentungen genutzt wurde. Das angesprochene Rentenmodell ist der allgemeinen Verlängerung des Renteneintrittsalters unterworfen, wie die Altersrente auch. Niemand geht mehr mit 63 Jahren ohne Abschläge, gegenwärtig liegt die Grenze bei 64 Jahren und 4 Monaten, demnächst wird sie bei 65 Jahren ankommen. Trotzdem bietet sie den Menschen mit einer langen, möglichst ungebrochenen Erwerbsbiografie Gelegenheit, die Lohnarbeit etwas früher hinter sich zu lassen. Konkret, nach den statistischen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, nutzen 28 Prozent aller Neurentner (darunter ein deutlich geringerer Anteil an Neurentnerinnen) im Westen diese Möglichkeit, im Osten sogar knapp 33 Prozent. Geht man gegenwärtig von etwa 1,5 Millionen neuen Verrentungen aus, sind pro Jahrgang fast eine halbe Million Menschen von den geplanten Verschlechterungen in diesem Bereich betroffen. (statistische Angaben nach https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/debatte-abschlagsfreie-rente-100.html).

Hinter dem Theaterdonner von der Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentensystems werden quer durch die Republik bestehende Rechte einkassiert, was im Osten noch deutlich mehr Menschen mit durchschnittlich noch weniger Rücklagen als im Westen trifft. Dass dann von drohender Altersarmut die Rede ist, dürfte die Verantwortlichen nicht wundern. Mit „besserer Kommunikation“ ist es da nicht getan.

Die ostdeutschen Ministerpräsidentinnen haben sich für die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente mit dann 65 ausgesprochen. Die anstehenden Landtagswahlen im September mögen dabei eine wichtige Rolle spielen. Ob die Landesfürstinnen dem Widerstand ein dauerhaftes Gesicht geben können oder wollen, wird man sehen. Das SPD-Geschwurbel, wonach es der Respekt vor der Lebensleistung der langjährig Versicherten gebiete, das Modell beizubehalten, wird wenig bewirken. Mehr Fakten könnten die Diskussion eher auf die Beine stellen und vor allem das Problem der Altersarmut umfassender thematisieren. Dass dies innerhalb des Parlaments der Fall sein wird, darf zu Recht bezweifelt werden.

Die Opposition muss von außerhalb, von den Gewerkschaften, den Sozialverbänden, von allen Engagierten kommen. Wenn aber die Wählerinnen und Wähler den Unmut über den leichtfertigen Umgang mit ihrer Alterssicherung mit in die Wahlkabine nehmen, kann dies zu weiteren Niederlagen der „Volksparteien“ führen. Die partei- und parlamentsorientierte Politik versteht nur diese Sprache, deshalb sind die Entscheidungen jenseits der vorgetäuschten Einigkeit in den Reformangelegenheiten noch nicht gefallen. Es kommt auf den öffentlichen Gegendruck an.

 

Kranken- und Pflegeversicherung: wer mehr will, soll selbst zahlen

Was zuletzt für die Reform der Rentenversicherung gesagt wurde, gilt für alle anderen Sozialbereiche in gleicher Weise. Die Regierung mit ihrem Kanzler bläst die Backen auf und beansprucht für sich allein, den richtigen Weg in die Zukunft zu weisen. Man wisse, was richtig sei, das Basta sollen sich alle dazu denken. Natürlich soll es auch noch schnell gehen, ehe wieder alles zerredet werde.

Schnell ging in der Tat der Neubeschluss des Beitragsstabilisierungsgesetzes im Juli 2026, der die Gesetzliche Krankenversicherung aushöhlt und Zuzahlungen einführt bzw. stark anhebt. Nebenbei bemerkt, es bewährt sich inzwischen regelmäßig, unpopuläre oder für die Steuerzahlenden teure Gesetzesvorhaben in die Zeit großer Fußballturniere zu legen. Das verteilt die Aufmerksamkeit so schön.

Aber jetzt zu den Fakten: Jede Verordnung für Medikamente und Heilmittel kostet künftig 50 Prozent mehr, von 7.50 bis 15 Euro. Zahnersatzleistungen werden von der GKV nicht mehr zu 60 Prozent übernommen, sondern nur mehr zu 50 Prozent. Am Zahnstatus wird mehr und mehr die soziale Lage der Betroffenen erkennbar.

Beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner kosten künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Ausnahmen von den neuen Zuzahlungen dürfen dann beantragt und nachgewiesen werden. Aber Bürokratieentlastung ist ja nur ein Thema für Betriebe, nicht für diejenigen, die Leistungen oder, in diesem Fall, Freistellungen benötigen. Deren Zeit ist eben nicht Geld, sondern ein Kostenfaktor. Darum wird auch die Krankschreibung weiter verkompliziert. Per Telefon war früher; am 1. Tag der Krankmeldung darf man zum Arzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Der blühende Unsinn hat noch viele Triebe: Teilkrankschreibungen und, wichtig, Teilkrankengeld in drei (!) Stufen ergänzen den Maßnahmenkatalog. Schließlich sollen ja nicht die Krankheit, sondern die Krankschreibung, und damit letztlich die Kranken, bekämpft werden.

Zur Ärztin dürfen Patientinnen und Patienten zweimal, wenn Knie-, Schulter-, Wirbelsäulen- oder Hüftoperationen anstehen, weil eine Diagnose für die Kostenübernahme durch die GKV nicht ausreicht. Eine Zweitmeinung wird vorgeschrieben und die Wartezimmer der Ärzte und Fachärztinnen füllen sich mit bürokratischen Erfordernissen.

Mit diesen zusätzlichen Schikanen, die angeblich verhindern sollen, Beitragssätze für die GKV zu erhöhen, sei mehr Gerechtigkeit erreicht worden, Gerechtigkeit bei den Belastungen im Gesundheitssystem. Jede und jeder habe seine Lasten zu tragen.

Das hört sich im Einzelnen ein wenig anders an. Das Deutsche Ärzteblatt weist im November 2025 darauf hin, dass die Pharmaindustrie als einer der letzten prosperierenden Wirtschaftszweige von der Bundesregierung nicht weiter belastet werden soll. „Wir haben uns viele Dinge angeschaut und gesehen, bei der Pharmaindustrie ist die Zitrone ausgepresst“, so lässt sich der vormalige Kanzleramtsminister Frei zitieren (https://www.aerzteblatt.de/news/bundesregierung-macht-pharmaindustrie-grosse-versprechungen). „Reformen müssten deshalb auf ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht, weniger Regulierung und Bürokratie sowie eine Senkung der Lohnnebenkosten abheben.“ Die ausgepressten Zitronen tanken also neuen Saft. Schließlich gilt: „Die Türen im BMG (Gesundheitsministerium) stehen Ihnen immer offen. Wenn es bei Ihnen gut läuft, geht es Deutschland gut.“

Gleicht man diese Beschwichtigungen mit den Beschlüssen vom Juli 2026 ab, sieht man, dass die Belastungen für die Industrie sich tatsächlich in einem sehr überschaubaren Bereich bewegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) analysiert die Veränderungen im Preis- und Vertragsrecht für ihre Kunden aus der Arznei- und Hilfsmittelindustrie, um ihren Kunden strategische Perspektiven aufzuzeigen, wie damit umzugehen ist. Und alles ohne jeden Schmus und Schönfärberei (https://www.eylaw.de/de_de/news/2026/die-gkv-reform-2026-einschnitte-auch-fuer-die-pharma-und-medtech-industrie).

Der Herstellerabschlag soll dynamisiert und an die Arzneimittelausgaben sowie die beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelt werden. Die Einsparwirkung werde im Gesetzesentwurf auf 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2027 geschätzt. Damit sind stramme 5 Prozent der Gesamteinsparungen im Gesundheitsbereich abgedeckt, die im ersten Jahr insgesamt fast 20 Milliarden Euro betragen sollen. Die Entwicklung des Abschlags in den Jahren ab 2028 sei nicht festgelegt, dies müssten die Unternehmen in ihre Planungen einbeziehen. Insbesondere die abschlagsfreie Entwicklung neuer Wirkstoffe in Deutschland werde von der Regierung genutzt, um klinische Forschung und Produktion im Lande zu halten oder neu einzurichten.

Den Planungsunsicherheiten stehen „strategische Gestaltungsfelder“ gegenüber, die zur Kostenreduzierung genutzt werden müssten. Dies betreffe Preis- und Mengenverhandlungen mit Kunden von der GKV bis zu Apotheker- und Ärzteverbänden genauso wie die Verhandlungen mit den eigenen Betriebsangehörigen. Speziell die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit wird dabei angesprochen.

Strategische Gestaltungsfelder stehen den GKV-Versicherten leider nicht zur Verfügung, zumindest hat EY keine entdeckt. Das ist ja auch nicht ihr Interesse.

Was machen dann die Betroffenen, die, wenn’s gut läuft, nur mäßige Beitragserhöhungen auf ihren Lohnbescheinigungen finden, die aber massive Steigerungen der Zuzahlungen zu erwarten haben? Medikamentierungen strecken oder auf die eine oder andere Zahnsanierung verzichten?

Wie wär’s mit dem Wechsel zur Privaten KV, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt? Aber auch für die ärmeren Schlucker hat die PKV etwas im Angebot. Die Krankenzusatzversicherung könne ausfallende Leistungen der GKV ausgleichen oder mildern, bloß hat das seinen Preis.

Die Betroffenen müssen zur Kenntnis nehmen, dass die von der Bundesregierung angestrebte Konsolidierung der Krankenversicherungsbeiträge für sie teuer werden wird. Nach den Planungen und Erwartungen der Verantwortlichen wächst die Deckungslücke in der Krankenversicherung von knapp 20 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf über 42 Milliarden im Jahr 2030 an, die durch Kürzungen, Minderleistungen und Privatisierungen von den Versicherten gedeckt werden sollen. Entweder zahlen sie dafür mit ihren Ersparnissen oder mit ihrer Gesundheit.

Dass die Vorstellungen der Regierung bei den Betroffenen nicht auf Zustimmung stoßen, kann man beinahe täglich an Umfragewerten ablesen, die sich im freien Fall befinden. Trotzdem ist es in Deutschland noch viel zu ruhig. Es scheint so, dass alle auf die nächsten Wahlen starren und sich davon irgendeine „Lösung“ eines an sich unhaltbaren Zustands erwarten. Die einen, die die AfD dämonisieren und den sofortigen Untergang der deutschen Demokratie prognostizieren und die anderen, die den gordischen Knoten mit Hilfe der Rechtsaußen-Partei durchschlagen wollen.

Weder die einen noch die anderen nehmen die institutionellen Grenzen eines Wahlergebnisses zur Kenntnis. Weder die einen noch die anderen sehen den Klassencharakter des Staates, weder die einen noch die anderen durchschauen die Fassade.

Weder die einen, die sich schon in der Illegalität und im Widerstand wähnen, noch die anderen, die in einem migrantenfreien Land das Glück auf Erden suchen und ein vergangenes Deutschland imaginieren, das nie existierte.

Beide Lager hegen die Hoffnung, ausgerechnet ein Wahlsieg der eigenen Partei oder die Verhinderung der anderen könnte alles wieder ins Lot rücken. Sie haben nichts von der gegenwärtigen Krise verstanden.

 

Pflege und Inklusion: einfach selber machen

Geld. Immer wieder Geld beziehungsweise der Mangel daran engt die Grenzen des Systems der sozialstaatlichen Sicherung weiter ein. Ähnlich wie das Prinzip der Umlagefinanzierung in der Rentenversicherung ist die Pflegeversicherung mit der Tatsache konfrontiert, dass im Verhältnis zum Finanzierungsbedarf sukzessive weniger Einnahmen erzielt werden.

Und diese Basis droht weiter zu schwinden, wenn man sich die massiven Forderungen der deutschen Industrie vergegenwärtigt, die „Lasten“ der Sozialversicherung abzubauen, um die Arbeitskosten zu senken. Die Differenz lastet auf den Steuerzahlenden ebenso wie auf den von Leistungskürzung Betroffenen. Andere Beitragsquellen, welche die in die Jahre gekommene Finanzierung zumindest ergänzen, sind tabu. Keine adäquaten Beiträge von Einkommensbeziehern über und außerhalb der Versicherungspflichtgrenze, keine Sozialversicherungsbeiträge aus Kapitalerträgen und -besitz. Keine Versicherungspflicht aus der Automatisierung und Digitalisierung, die Gewinne aus der Produktivitätssteigerung bleiben durchgehend im Privatbesitz der Unternehmerinnen und Unternehmer. So wird die zunehmende Zahl von Leistungsbezieherinnen in der Pflege wie im Inklusionsbereich weniger als die Wegmarke realer Verhältnisse gesehen, mit der man rational zu planen und umzugehen hat, sondern als Last und Bedrohung eines Sozialsystems. Die Menschen werden wegen ihres Alters, ihrer Einschränkungen oder ihrer Pflegebedürftigkeit als Problem markiert und behandelt.

Dass für die Pflegeversicherung, die seit ihrer Einrichtung über 30 Jahre besteht,

kein Einnahmensystem entwickelt wurde, das den demografischen Veränderungen seither Rechnung trägt, ist den Regierenden dieser Zeit anzulasten. Die permanente Steigerung des Beitragssatzes kann keine Lösung sein, sondern wälzt die Kosten auf die Versicherten ab. Auf die Versicherten, denen am Schluss keine Leistungen für ihre Einzahlungen mehr garantiert sind; deren Eigenanteile gerade für die Pflegeheimbewohnerinnen ohne Deckelung steigen.

Laut Süddeutscher Zeitung vom 27.08.2026 liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3364 Euro. Ein schlechter Witz, wenn man die Durchschnittsrente von etwas über 1400 Euro dagegenhält. In Scharen landen die Durchschnittsbezieher, deren Lebensleistung angeblich respektiert werden sollte, als Sozialfälle auf der Kostenseite der Kommunen. Dabei ist nicht ausgemacht, dass Pflegeplätze bei Bedarf auch gefunden werden.

Auf allen Ebenen herrscht Notstand, ob bei Fachpersonal, menschenwürdigen Einrichtungen oder zahlungsfähigen Kunden. Ob bei den Verschärfungen der Pflegegradeinstufungen oder den klammen Kommunalhaushalten. Allein, wie es ist, so wird es weitergehen.

Dass die große Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen zu Hause und von der eigenen Familie betreut und versorgt wird, versteht sich unter diesen Voraussetzungen von allein. Zum überwiegenden Teil sind Frauen die Pflegenden, die wegen der ständigen Beanspruchung keiner oder nur in geringem Maße einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Fehlende Einkommen und Minirenten zwingen sie in die Armut. Diese Tendenz befeuert die Reform, wenn die Pflegegradeinordnung verschärft und gleichzeitig die Entlastungsbeiträge gestrichen oder stark gekürzt werden.

Das Gesundheitsministerium plante, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent zu senken, aus Kleinrenten werden Kleinstrenten. Seitdem die Ministerin Warken jetzt Minister Linnemann heißt, ist wenigstens diese Unverschämtheit wieder Thema geworden. Der Minister scheint ein Einstandsgeschenk für seine neue Tätigkeit mitgebracht zu haben. Aber sicher ist nichts.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gesamtskandal der „Reformen“ nur in wenigen, knappen Beispielen dargestellt werden kann. Die Richtung dieser Maßnahmen ist eindeutig und durchgehend. Ansprüche auf Zuzahlungen und Leistungen werden unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Denjenigen, die ihnen zustehende Hilfen beantragen wollen, werden neue bürokratische Hürden errichtet und alle Betroffenen sind letztlich Kostenfaktoren, die einfach reduziert werden müssen.

Wie man sieht, ist es mit einer „besseren Kommunikation“ wirklich nicht getan. Die eigene Verarmung lässt sich nicht schönreden. Das Versprechen des Sozialstaates, dass der Staat allen denen, die in Not geraten, Hilfe leistet, wird nicht mehr hinreichend eingelöst. Und damit gerät eine wesentliche Stütze des deutschen Gesellschaftsvertrags ins Wanken, selbst wenn dies noch kaum thematisiert wird. Die tägliche Beschwörung, dass die Demokratie, „die Freiheit“, zu bewahren und zu verteidigen ist, klingt deshalb für immer mehr Menschen schal und verlogen. Wenn das Geld für die Teilhabe in der Gesellschaft nicht mehr reicht, dann sind die Sorgen und Wertenormen des gebildeten Mittelstands nicht mehr die Sorgen und die Werte aller. Die Spaltung vertieft sich.

 

Steuerreform: weniger ist auch weniger im Geldbeutel

Gerade in diesen Tagen, Anfang September, nickt das Bundeskabinett die Steuerreformpläne von Finanzminister Klingbeil ab. Großspurig tönt es aus dem Finanzministerium: „Es stehen diejenigen im Fokus, die das Land zusammenhalten und täglich hart arbeiten. Sie sollen angesichts gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und das tägliche Leben entlastet werden.“ (zitiert nach Süddeutscher Zeitung, 29./30.08.2026, S. 2)

Klingbeils großer Wurf fällt der Regierung wohl auf die Füße, wenn man sich den allgemeinen Tenor der Kommentare vergegenwärtigt. So nörgelt die Süddeutsche Zeitung mit Blick auf die Kernbereiche der Steuerreform. „Keines dieser Ziele wird mit dem vorliegenden Vorschlag erreicht. Auch der Impuls für Wachstum und Beschäftigung geht (…) gen null. Statt zu einer Renaissance der Regierung Merz könnte die Steuerreform deshalb zu einem weiteren Anstieg der Politikverdrossenheit beitragen.“ (ebd.) Kurz und knapp: Höchststrafe aus Sicht eines regierungstragenden Mediums.

Das Schaufenster dieser Reform stellen die inzwischen oft zitierten 678 Euro Steuerentlastung im Jahr 2028 (!) dar, die zustande kommen bei einem gemeinsam veranlagten Paar mit je 5000 Euro Bruttoeinkommen pro Monat und zwei Kindern. Für eine Tankfüllung pro Monat reichen die gut 50 Euro nicht aus. Die Steuerentlastung eines Singleverdieners mit 3200 Euro brutto beträgt 2028 dann 13,60 Euro monatlich, weniger als eine Streifenkarte mit fünf Normalfahrten des Münchner Verkehrsverbundes.

Es bleibt also nichts übrig, das wird den Steuerpflichtigen weder als Entlastung noch als Schritt zur Steuergerechtigkeit zu verkaufen sein. Das Sahnehäubchen auf der Torte stellt dann noch der fehlende Ausgleich der kalten Progression dar, die dafür sorgt, dass Lohnerhöhungen auch als höhere Lohnsteuer beim Finanzamt ankommen.Letztlich wird auch Klein- und Mittelverdienern nichts übrigbleiben, sie werden höher belastet werden.

Von einer tatsächlichen Mehrbelastung der Gut- und Spitzenverdienenden kann dagegen nicht die Rede sein. Ab 70 000 Euro zu versteuerndem Einkommen ist der Spitzensteuersatz erreicht. Die 42 Prozent werden ab 280 000 Euro auf 45 beziehungsweise 47 Prozent erhöht. Welch ein Hohn, dass dann auch die Minijobs mit drei Prozent mehr zu versteuern sind.

Unsere Multimillionäre müssen, wie zu erwarten war, ihren Steuerwohnsitz wegen dieser Reform nicht verlegen. Die Vermögenssteuer bleibt ein Tabu. Kapitalanleger, Erben und Grundbesitzer zahlen nach wie vor obszön geringe Steuern.

Dass der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Klingbeil diese Maßnahme verantwortet und mit diesem Rucksack die Ich-trage-die-Verantwortung-für-Deutschland-Nummer kreuz und quer durchs Land schleppt, sagt inzwischen alles über diese Partei. Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Was noch und immer wieder zu sagen bleibt

Ob die Verarmungsstrategie der Bundesregierung aufgeht, hängt von der Breite und Intensität des Widerstands ab, die dieser entwickeln muss. Vor allem auch die Massenmedien trommeln dezidiert für alle Reformen, die den Versicherten Einbußen und Nachteile bescheren.

Der Verweis auf die unbegrenzten Gelder, die in die Rüstung gepumpt werden, ist nicht neu, aber notwendig und wichtig. Daran, dass die Kürzungen im Sozialbereich mit den Kriegsrüstungsausgaben zusammenhängen, muss und muss ständig erinnert werden. Dies hat nichts mit Sympathien für Russland oder gar für die dortige Regierung zu tun, sondern mit den ureigenen Interessen der Lohnabhängigen hier im Lande. Wir stehen als Menschheit vor gewaltigen Aufgaben, wenn man sich die Klimaveränderungen, die Ausbeutung der Ressourcen der Erde, den wachsenden Hunger, Kriege, Vertreibungen und weitere Folgen des Kapitalismus bewusst macht. Darauf müssen wir orientieren, um die Zukunft nicht zu verlieren.

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